Häufige Fragen und Antworten

FAQ

Sind die Seminare nach § 15 FAO anerkannt? Ja.

(1) Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. Die hörende Teilnahme setzt eine anwaltsorientierte oder interdisziplinäre Veranstaltung voraus.

Bei dozierender Teilnahme ist die Vorbereitungszeit in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.

(2) Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden.

(3) Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.

(4) Bis zu fünf Zeitstunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.

(5) Die Erfüllung der Fortbildungspflicht ist der Rechtsanwaltskammer durch Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen unaufgefordert nachzuweisen. Fortbildung im Sinne des Absatzes 4 ist durch Bescheinigungen und Lernerfolgskontrollen nachzuweisen.

Sind es Online Seminare oder Präsenzkurse?

Novus Seminare GmbH bietet sowohl online Kurse als auch Präsenskurse an. Wir möchten Sie ermutigen, sich primär wieder für Präsenzkurse anzumelden. Nach unserer Erfahrung ist ein Präsenzkurs viel nachhaltiger in der erfolgreichen Wissenvermittlung als ein Online Kurs. Nach unserer Auffassung sparen sie bei einem Online Kurs Zeit, die gut in sie selbst investiert wäre. Zum einen können Sie ihr Lernerlebnis in einem schönen Tagungshotel steuerlich geltend machen. Zum anderen knüpfen sie wertvolle Kontakte und haben eine schöne Zeit. Dennoch runden wir unser ganzheitliches Lernkonzept mit exklusiven Online Kursen für Sie ab.

Wie kann ich mich vor Ort mit den Teilnehmern vernetzen?

Novus Seminare GmbH organisiert regelmäßig ein Rahmenprogramm, an dem jeder teilnehmen kann. Zudem werden die Teilnehmer bewusst dazu ermutigt, sich zu vernetzen. Denn man lernt nicht nur im Kurs, sondern die Vernetzungen und der Austausch unter den Teilnehmern ist sehr wichtig, um das Wissen zu vertiefen und mal auf kurzem Wege bei anderern Teilnehmern etwas nachzufragen. Eine Community bindet zudem und bereichert und fördert das Lernerlebnis.

Kann ich bei Novus Seminare Fachanwalt werden?

Fachanwaltslehrgänge sind in Planung. Dozenzen mit der entsprechenden Erfahrung richten Ihre Bewerbungen bitte an info@novus-seminare.de

Kann ich als Richter oder Anwalt ein Seminar bei Novus Seminare halten?

Wenn Sie Fachanwalt auf ihrem Rechtsgebiet sind oder als Richter oder Staatsanwalt tätig sind, können sie grundsätzlich Rechtsanwälte nach § 15 FAO fortbilden. WIr legen Wert auf besonders viel Erfahrung. Dies bedeutet, dass Sie in dem Fachbereich bereits zahlreiche Publikationen veröffentlicht haben sollten oder sich einen Namen gemacht haben sollten. In den Fällen richten Sie ihre Kurzberwerbung gerne an info@novus-seminare.de. Die Bearbeitungszeit für Bewerbungen beträgt derzeit 6 Wochen. Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung.

Wie kann ich mich für ein Seminar anmelden?

Suchen Sie ein Seminar aus und drücken auf anmelden. Dann gehen Sie zum Shop und bezahlen dort das Seminar. Wenn es dabei Probleme gibt, erreichen Sie unseren Support. Sie können und auch eine Email schreiben info@novus-seminare.de. Wir helfen Ihnen dann unverzüglich. Die Mehrwertsteuer erhalten Sie als Unternehmer vom Finanzamt zurück.