Strafrecht Fortbildung nach § 15 FAO: Wie Sie Ihr Fachwissen auf dem neuesten Stand halten
Für Fachanwälte im Strafrecht ist es essenziell, ihr Wissen kontinuierlich zu erweitern und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu halten. Dies ist nicht nur für die eigene berufliche Weiterentwicklung von Bedeutung, sondern auch eine zwingende Anforderung der Fachanwaltsordnung (§ 15 FAO).